Die Fallschutzschienen werden in der Leitermitte angeordnet und sind an der ersten, letzten sowie jeder 6. Sprosse der Leiter zu befestigen. Dabei kann es je nach Leiterlänge vorkommen, dass der Abstand der letzten zu der vorletzten Bügelschraube keine 6 Sprossen ist.Bei einer kürzeren Fallschutzanlage gelten folgende Mindestanzahlen der Befestigungspunkte:4 Befestigungspunkte bei verzinkten Stahlsprossen 25 x 25 mm6 Befestigungspunkte bei verzinkten Stahlsprossen 20 x 20 mm4 Befestigungspunkte bei Sprossen aus Edelstahl 25 x 25 mm4 Befestigungspunkte bei Sprossen aus Aluminium 30 x 30 mm4 Befestigungspunkte bei Sprossen aus U-Profilen4 Befestigungspunkte bei runden, rundum verschweißten Sprossen4 Besfestigungspunkte bei GFK-Sprossen 28 x 28 mmWerden bei bestehenden Leiteranlagen oder Steigeisengängen Fallschutzschienen nachgerüstet, müssen im Zweifelsfall, z. B. bei einem zu geringem Querschnitt, nicht tragfähiger Holm-/Sprossen-verbindungen, Korrosion oder schlechter Verankerung am Bauwerk die jeweiligen Regeln der Technik berücksichtigt, bzw. von einem Ingenieurbüro beurteilt und geplant werden.