Allgemeine Verkaufsbedingungen LA 22
Nachstehende Verkaufsbedingungen in Verbindung mit unseren Auftragsbestätigungen gelten ausschließlich für alle auch zukünftigen Verträge und Lieferungen. Entgegenstehende Einkaufsbedingungen des Bestellers verpflichten uns nicht, auch wenn wir nicht ausdrücklich widersprechen. Spätestens mit Entgegennahme der gelieferten Ware erklärt sich der Besteller mit diesen Lieferbedingungen einverstanden. Mündliche Nebenabreden, Zusicherungen, Änderungen des Vertrages und dieser Bedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Die Daten werden zum Zweck der Auftragsabwicklung elektronisch gespeichert.
• Sämtliche Preise verstehen sich ab Werk Bad Camberg, zuzüglich gesetz- licher Mehrwertsteuer. Anfallende Mautkosten werden berechnet. Extra notwendige Verpackung wird billigst berechnet. Unsere Verpackung erfüllt die gängigen Anforderungen. Wird die Verpackung nicht gesondert berechnet, so wird eine Verpackungsrückvergütung bzw. Rücknahme ausgeschlossen.
• Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Empfängers. Die Ware ist in Anwesenheit des Frachtführers auszupacken und auf Schäden sowie auf Vollständigkeit zu überprüfen. Bei Folienverpackungen ist ansonsten keine spätere Reklamation mehr möglich. Die Vorschriften des Frachtführers sind zu beachten. Die Prüfungspflichten im Rahmen des § 377 HGB bleiben aus- drücklich bestehen.
Einhaltung von Lieferfristen
Voraussetzung für die Einhaltung von Lieferfristen ist die richtige und recht- zeitige Selbstbelieferung durch Vorlieferanten. Kommen wir in Lieferverzug und ist eine vom Käufer zu setzende angemessene Nachfrist ungenutzt verstrichen, so hat der Käufer das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist unverzüglich und schriftlich nach Ablauf der gesetzten Nachfrist zu erklären. Wird die Lieferung durch Umstände, die wir nicht zu vertreten haben, wie höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, Unruhen, behördliche Maßnahmen, Ausbleiben von Zulieferungen unserer Vorlieferanten und sonstige unvorher- sehbare, unabwendbare schwerwiegende Ereignisse verzögert, verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer dieser Verzögerung und eine angemessene Nachlieferungsfrist
• Wir haften für einwandfreie Ausführung und Verarbeitung unserer Ware. Für sämtliche von uns nicht hergestellten Teile gelten die Gewährleistungs- bestimmungen des Herstellers.
Gewährleistungsfrist
Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate, sofern nicht eine längere Gewährleistungsfrist gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist. Innerhalb der Gewährleistungsfrist verpflichten wir uns, Nachbesserung in für beide Seiten angemessenem Zeitraum zu leisten. Ist die Nachbesserung für uns oder den Käufer unzumutbar, besteht das Recht auf Ersatzlieferung. Schlagen Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, hat der Käufer den Anspruch auf eine Minderung des Kaufpreises oder ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche werden ausgeschlossen. Wir haften deshalb nur für Schäden, die an der gelieferten Ware selbst entstanden sind. Wir haften vor allem nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten sowie bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In einem solchen Falle haften wir nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Erfüllungsort für die Nacherfüllung ist der ursprüngliche Lieferort. Für Schäden infolge Abnutzung wird nicht gehaftet. Während der Gewährleistungsfrist auftretende Mängel sind sofort nach ihrer Feststellung geltend zu machen. Werden Gewährleistungsarbeiten durch Dritte oder durch den Käufer ohne unsere ausdrückliche vorherige Zustimmung durchgeführt, entfällt der Anspruch aus der von uns übernommenen Gewährleistung. Desgleichen wird nicht für Mängel gehaftet, die durch mangelhafte Aufbewahrung, nicht sach- gemäße Bedienung oder Handhabung entstehen. • Die angegebene Lieferzeit ist unverbindlich. Genannte Eintrefftermine vom Frachtführer werden von uns ohne jegliche Verpflichtung weitergegeben und wir haften auch nicht für Folgeschäden.
• Zur Berechnung kommt der am Tage der Lieferung gültige Preis.
• Die Rechnungsstellung erfolgt per E-Mail. Bitte informieren Sie uns, wenn Sie die Rechnung per Post wünschen.
• Barzahlung innerhalb 8 Tagen nach Rechnungsdatum mit 2% Skonto oder 30 Tagen netto. Rechnungsbeträge unter € 50,– sind ohne Skontoabzug zu bezahlen. Zahlung per Scheck ist nicht möglich. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 8 % ab Fälligkeit über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet. Rabatte und sonstige Vergünstigungen werden unter der Berücksichtigung gewährt, dass alle unsere Ansprüche vereinbarungsgemäß erfüllt werden. Bei Zahlungsverzug des Käufers sind wir berechtigt, etwa eingeräumte Rabatte und sonstige Vergünstigungen zu widerrufen. Nach schriftlicher Mitteilung an den Käufer sind wir berechtigt, unsere Verpflichtungen bis zum Erhalt der Zahlungen einzustellen.
•
Die gelieferte Ware bleibt bis zur völligen Erfüllung unserer Forderungen unser Eigentum (Eigentumsvorbehalt im Saldorahmen). Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten unsere Gesamtforderungen um mehr als 10 %, so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach unserer Wahl verpflichtet. Ein Weiterverkauf ist nur gewerblichen Wiederverkäufern im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsvorgangs gestattet. Verfügt der Kunde über nicht bezahlte Ware, so tritt er seinen Kaufpreisanspruch aus der Weiterveräußerung in der Höhe unserer Forderungen an uns ab und hat auf Verlangen die Pflicht, uns den Käufer zu nennen und diesem gegenüber unseren Eigentumsvorbehalt durch Verlängerung aufrechtzuerhalten. Wird nicht bezahlte Ware eingebaut oder in ein Gebäude eingefügt, so dass sie zum wesentlichen Bestandteil wird, so hat uns der Kunde davon eine angemessene Zeit vorher zu benachrichtigen und tritt schon jetzt die sich für ihn daraus ergebenden Forderungen an uns ab. Verfügungen über nicht bezahlte Ware, die nicht zum Forderungsübergang führen (z. B. infolge Abtretungsverbots), sind nur mit unserer schriftlichen Zustimmung zulässig.
Insolvenz und Eigentumsvorbehalt
Bei Insolvenz bezieht sich der Eigentumsvorbehalt auf alle zur Masse gehören- den oder sich in ihr befindlichen, von uns gelieferten, auch bereits vom Käufer bezahlten Waren bis zur Erfüllung unserer sämtlichen Forderungen. Stellt der Käufer seine Zahlung ein, bevor er die von uns gelieferten Waren bezahlt hat, steht uns nach §§ 47, 48 InsO das Recht zu, die Ware auszusondern bzw. Ersatzaussonderung zu verlangen.
• Erfüllungsort für beide Teile ist Sitz der Lieferfirma. Ist der Kunde Vollkaufmann oder hat er im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand, gilt Limburg als ver- einbarter Gerichtsstand.
• Abbildungen sind unverbindlich. Konstruktionsänderungen vorbehalten.
• Hinweise darüber, dass die Leitern den Unfallverhütungsvorschriften, Normen und dgl. entsprechen, erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, jedoch ohne Verbindlichkeit. Bei abweichenden Ausführungen sind zusätzliche Bedingungen abzuschließen.
• Die Gewichtsangaben sind Richtwerte zum Vergleich der Gewichte zwischen Holz-, Kunststoff-, Leichtstahl- und Aluminiumleitern und zur Ermittlung der Frachtkosten. Die Angaben sind jedoch unverbindlich und für die Lieferung nicht maßgebend.
• Die Maße in den Prospekten sind teilweise für verschiedene Leitertypen zusammengefasst und abgerundet. Falls die genauen Maße benötigt werden, bitten wir um Anfrage. Zwischenmaße bedingen Mehrpreise.
• Stimmen wir einem vom Besteller gewünschten Umtausch oder Rücknahme zu, so hat dieser die gesamten daraus entstehenden Kosten (incl. mindestens 50 € oder 10 % des Auftragswertes für die Bearbeitung) zu tragen. Es werden nur Waren im Mindestwert von 100 € zurückgenommen. Die Auslieferung darf nicht länger als 3 Monate zurückliegen. Die Ware muss sich in einem kompletten, einwandfreien und neuwertigen Zustand befinden. Bei Sonderanfertigungen (nicht serienmäßigen Artikeln), kunden- spezifisch gefertigten Waren, Vario-Step und Bodentreppen ist Umtausch oder Rücknahme ausgeschlossen.
• Die Lieferung sperriger Geräte (z .B. Podestleitern) und Zubehör (z.B. Haken) erfolgt aus transporttechnischen Gründen teilweise zerlegt bzw. unmontiert.
• Unsere Haftung richtet sich ausschließlich nach den vorstehenden Bedingungen. Alle dort nicht ausdrücklich zugestandenen Ansprüche, auch Schadensersatzansprüche - gleich aus welchem Rechtsgrund - sind aus- geschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadenersatzansprüche wegen Verletzung von Pflichten bei Aufnahme von Vertragsverhandlungen und bei Anbahnung des Schuldverhältnisses und aus unerlaubter Handlung. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Vorsatz, bei grober Fahrlässigkeit unserer gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten sowie bei schuld- hafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftungsbeschränkung gilt ferner nicht in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern der gelieferten Ware für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Sie gilt auch nicht bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und beim Fehlen von vereinbarten Beschaffenheiten, wenn und soweit die Vereinbarung gerade bezweckt hat, den Käufer gegen Schäden, die nicht an der gelieferten Ware selbst ent- standen sind, abzusichern.
Haftung
Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
• Lieferungen in die USA/Kanada sind ausgeschlossen.
• Unsere allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich, ins- besondere auch bei entsprechender Regelung etwaiger Käuferbedingungen.