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Aluminium in Abwasser-Bauwerken

Wegen der Gefahr des Entstehens zündfähiger Funken beim Zusammentreffen von Aluminium mit rostigem Eisen
dürfen Leitern aus Aluminium gemäß den EX/RI DGUV-Regel 113-001. in explosionsgefährdeten Bereichen der Zonen 0 und 1 nicht eingebaut werden.
Umschlossene Abwasserkanäle und deren Zugangsstellen zählen zur Zone 1.