Aluminium in Abwasser-Bauwerken
Wegen der Gefahr des Entstehens zündfähiger Funken beim Zusammentreffen von Aluminium mit rostigem Eisen
dürfen Leitern aus Aluminium gemäß den EX/RI DGUV-Regel 113-001. in explosionsgefährdeten Bereichen der Zonen 0 und 1 nicht eingebaut werden.
dürfen Leitern aus Aluminium gemäß den EX/RI DGUV-Regel 113-001. in explosionsgefährdeten Bereichen der Zonen 0 und 1 nicht eingebaut werden.
Umschlossene Abwasserkanäle und deren Zugangsstellen zählen zur Zone 1.