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DIN-Norm: DIN EN 353-1: 2018 · DIN EN 363 · CE 0158
Einsatz: Fallschutzschienen
Größe: Ungelocht
Material: Stahl

Produktinformationen "Fallschutzschienen aus Edelstahl in Herstellungslängen, ungelocht unverzinkt"

Die Fallschutzschienen werden in der Leitermitte angeordnet und sind an der ersten, letzten sowie jeder 6. Sprosse der Leiter zu befestigen. Dabei kann es je nach Leiterlänge vorkommen, dass der Abstand der letzten zu der vorletzten Bügelschraube keine 6 Sprossen ist.
Bei einer kürzeren Fallschutzanlage gelten folgende Mindestanzahlen der Befestigungspunkte:
4 Befestigungspunkte bei verzinkten Stahlsprossen 25 x 25 mm
6 Befestigungspunkte bei verzinkten Stahlsprossen 20 x 20 mm
4 Befestigungspunkte bei Sprossen aus Edelstahl 25 x 25 mm
4 Befestigungspunkte bei Sprossen aus Aluminium 30 x 30 mm
4 Befestigungspunkte bei Sprossen aus U-Profilen
4 Befestigungspunkte bei runden, rundum verschweißten Sprossen
4 Besfestigungspunkte bei GFK-Sprossen 28 x 28 mm

Werden bei bestehenden Leiteranlagen oder Steigeisengängen Fallschutzschienen nachgerüstet, müssen im Zweifelsfall, z. B. bei einem zu geringem Querschnitt, nicht tragfähiger Holm-/Sprossen-verbindungen, Korrosion oder schlechter Verankerung am Bauwerk die jeweiligen Regeln der Technik berücksichtigt, bzw. von einem Ingenieurbüro beurteilt und geplant werden.

Ausführung
Stablänge ca. 6 m, unbehandelt (unverzinkt, ungebeizt, uneloxiert) und ungelocht. Bauseits noch zu konfektionieren, d. h. Enden anschneiden und entgraten, lochen, verzinken, eloxieren, beizen etc.
Ohne Zubehör.
Vor der Montage Oberflächenveredelung durchführen.

Passende Fallschutzläufer sowie Auffanggurte siehe »Persönliche Schutzausrüstung«.

Für Leitern mit einem von 28 cm abweichenden Sprossenabstand

Technische Änderungen und Preisänderungen vorbehalten. Maß- und Gewichtsangaben in ca.-Werten. Haftung für Irrtum und Fehler ausgeschlossen. Abbildungen ähnlich, manche Abbildungen zeigen Sonderausstattung. Vorschaubilder stehen stellvertretend für eine Produktfamilie und können optisch daher vom konkret gesuchten Produkt abweichen, u.a. bei Stufenanzahl oder Material.

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46,00 €*
Fallschutzschienen aus Edelstahl in Herstellungslängen, ungelocht ungebeizt
Die Fallschutzschienen werden in der Leitermitte angeordnet und sind an der ersten, letzten sowie jeder 6. Sprosse der Leiter zu befestigen. Dabei kann es je nach Leiterlänge vorkommen, dass der Abstand der letzten zu der vorletzten Bügelschraube keine 6 Sprossen ist. Bei einer kürzeren Fallschutzanlage gelten folgende Mindestanzahlen der Befestigungspunkte: 4 Befestigungspunkte bei verzinkten Stahlsprossen 25 x 25 mm 6 Befestigungspunkte bei verzinkten Stahlsprossen 20 x 20 mm 4 Befestigungspunkte bei Sprossen aus Edelstahl 25 x 25 mm 4 Befestigungspunkte bei Sprossen aus Aluminium 30 x 30 mm 4 Befestigungspunkte bei Sprossen aus U-Profilen 4 Befestigungspunkte bei runden, rundum verschweißten Sprossen 4 Besfestigungspunkte bei GFK-Sprossen 28 x 28 mm Werden bei bestehenden Leiteranlagen oder Steigeisengängen Fallschutzschienen nachgerüstet, müssen im Zweifelsfall, z. B. bei einem zu geringem Querschnitt, nicht tragfähiger Holm-/Sprossen-verbindungen, Korrosion oder schlechter Verankerung am Bauwerk die jeweiligen Regeln der Technik berücksichtigt, bzw. von einem Ingenieurbüro beurteilt und geplant werden.Ausführung Stablänge ca. 6 m, unbehandelt (unverzinkt, ungebeizt, uneloxiert) und ungelocht. Bauseits noch zu konfektionieren, d. h. Enden anschneiden und entgraten, lochen, verzinken, eloxieren, beizen etc. Ohne Zubehör. Vor der Montage Oberflächenveredelung durchführen. Passende Fallschutzläufer sowie Auffanggurte siehe »Persönliche Schutzausrüstung«.Für Leitern mit einem von 28 cm abweichenden Sprossenabstand
165,00 €*

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Fallschutzschienen aus Edelstahl in Herstellungslängen, ungelocht unverzinkt


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