Produktinformationen "Kennzeichnungsschilder"

Aus beschriftbarem Kunststoff bzw. Folie. Größe ca. 170 x 100 mm, bzw. 170 x 120 mm
Bei allen ortsfesten Steigleitern muss nach DIN 18799-1:2019, DIN 18799-2:2019, DIN 14094-1:2017 und DIN EN ISO 14122-4:2016 ein Kennzeichnungsschild angebracht werden.
Auf dem Kennzeichnungsschild kann die aufgeführte Norm angekreuzt werden. Zusätzlich gilt für alle ortsfesten Steigleitern mit Steigschutzschiene die Kennzeichnungspflicht für jede Ein- und Austrittsstelle. Das Kennzeichnungs­schild ist somit Bestandteil einer kompletten Fallschutz­anlage. Das heißt, dass an Steigleitern mit Fallschutzschiene BEIDE Kenn­zeichnungsschilder anzubringen sind; bei Steigleitern mit Rückenschutz nur das Schild 0173 bzw. 0174. Falls die Leiteranlage eine Sicherungstür oder -platte beinhaltet, so gehört ein Kennzeichnungs­schild in deutscher und englischer Sprache zum Lieferumfang. Andere Sprachen auf Anfrage.

Typ 0174 / 0176 zum Anschrauben
Bauseits am Baukörper zu montieren Inkl. 4 Dübeln und 4 Befestigungsschrauben aus Messing

Typ 0173 / 0175 zum Aufkleben
Aus Folie zum Aufkleben. Falls die Leiter mit einer Sicherungstür ausgestattet ist, kann das Kennzeichnungsschild witterungsgeschützt auf die Innenseite der Tür aufgeklebt werden.

Einsatz: Kennzeichnungsschilder
Verwendung: zum Aufkleben
Werkstoff: Folie

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Kennzeichnungsschilder


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